Allgemeine Geschäftsbedingungen    A G B

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der

CINE-O-THEK Hannover Mailorder M.Brusdeilins

 

Geltung der Geschäftsbedingungen

Die Liefer­ungen, Leistun­gen und An­ge­bote der CINE-O-THEK Hann­over Mail­order M.Brusdeilins (Auf­trag­neh­merin) im Rah­men des Handels mit film­be­zogenen Werbe­ma­ter­ialien er­fol­gen aus­schließ­lich auf­grund die­ser Ge­schäfts­be­din­gungen, auch wenn sie nicht noch­mals aus­drück­lich ver­ein­bart wer­den. Ent­ge­gen­steh­ende oder von den Ge­­schäfts­be­din­gungen der Auf­trag­neh­merin ab­weich­ende Be­din­gun­gen des Be­stel­lers (Auf­trag­geber) er­ken­nen wir nicht an, es sei denn, wir hät­ten aus­drück­lich schrift­lich ihrer Gel­tung zu­ge­stimmt. Mit Be­stel­lung der Ware oder Leis­tung gel­ten diese Be­din­gun­gen als an­ge­nom­men.

 

Allgemeines
Maß­ge­bend für den Um­fang der Lie­fe­run­gen und Leis­tun­gen durch die Auf­trag­neh­mer­in sind deren schrift­liche Auf­trags­be­stä­ti­gun­gen als Brief, Fax oder eMail. Sons­tige An­ga­ben sind frei­blei­bend und un­ver­bind­lich; dies gilt ins­be­son­dere für die von Ver­tre­tern und Auf­trag­ge­bern ge­trof­fen­en Ver­ein­ba­run­gen. Be­stel­lun­gen wer­den nur von na­tür­lichen oder ju­ris­ti­schen Per­sonen an­ge­nom­men, so­fern die Be­stel­lung mit vol­ler Adres­se, d.h. Name, Vor­name, Straße und Haus­num­mer, Post­leit­zahl und Ort, so­wie Tele­fon­num­mer oder Mobil­ruf­num­mer, bei juris­ti­schen Per­sonen (Firmen) mit An­gabe der Ge­sell­schafts­form und Name des Ge­schäfts­füh­rers oder -leiters, ver­sehen sind. An­fra­gen oder Be­stel­lun­gen nur mit An­ga­be einer eMail-Adresse oder einer Fax-Num­mer wer­den grund­sätz­lich nicht be­ar­bei­tet. An­fra­gen aus dem Aus­land nur so­fern die An­frage oder Be­stel­lung in eng­lisch ver­fasst ist.

 

Angebot und Vertragsschluss
Die An­ge­bo­te der Auf­trag­neh­merin in Preis­lis­ten und In­se­ra­ten sind frei­blei­bend und un­ter Vor­be­halt der Selbst­be­lie­fe­rung so­weit die Auf­trag­neh­mer­in von Drit­ten an­ge­bo­tene Ar­ti­kel lie­fert. Von der Auf­trag­neh­mer­in an­ge­bo­tene Ware ist nur so lange er­hält­lich, wie der Vor­rat reicht. Eine Ver­pflich­tung zur Lie­fe­rung be­steht nicht.

Ge­ringe Ab­weich­ungen von den Pro­dukt­an­ga­ben gel­ten als ge­neh­migt, so­fern sie dem Auf­trag­ge­ber nicht un­zu­mut­bar sind (z.B. Ein­stich­löcher in Pla­ka­ten oder Fotos so­fern sie sich nicht Preis­min­dernd aus­wir­ken) und vom Auf­trag­ge­ber bei Be­stel­lung nicht aus­ge­schlos­sen wur­den.

 

Preise
Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung der Auftragnehmerin genannten Preise. Diese werden für Lagerware zum Zeitpunkt der Bestellung fixiert. Bei Lieferengpässen sowie Besorgungen gilt der Tagespreis am Liefertag. Alle Preise verstehen sich, falls nicht anders genannt, inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. In den Preisen eingeschlossen ist die handelsübliche Standardverpackung der gelieferten Ware, nicht jedoch Kosten und Nebenkosten des Versandes wie Porto, Fracht, Zustellgebühren etc.; diese Kosten werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt. Alle Preise sind Preise in DM (Deutsche Mark). Nach dem 01.01.2002 sind alle Preisangaben in Euro. Nach diesem Datum werden Zahlungen nur noch in Euro angenommen, auch für ausstehende Zahlungen vor dem 01.01.2002 . Schecks sind in DM auszufüllen. Bei Schecks, die in Fremdwährungen zu unseren Gunsten ausgefüllt wurden, werden die Umrechnungs- und Einlösegebühren dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

Eine Auslieferung der Ware erfolgt erst nach vollständiger Zahlung derselben, sofern nicht Anzahlung oder Teilzahlung schriftlich vereinbart wurde.

Die Gefahr einer Beschädigung oder des Verlusts gelieferter Ware geht mit Verlassen des Auslieferungslagers der Auftragnehmerin auf den Auftraggeber über. Sollt der Versand kostensparend unversichert erfolgen ist dies vom Auftraggeber schriftlich bei Bestellung zu vermerken. Ansonsten erfolgt jeder Versand dem Wert angemessen mit der günstigsten (versicherten) Versandform, i.d.R. per Einschreiben oder als Standardpaket durch die Deutsche Post (versichert bis DM 1000.-). Besondere Versandformen (Express-Paket, Nachnahme oder Lieferung durch Spedition) sind vom Auftraggeber schriftlich bei Bestellung zu vermerken.

 

Annahmeverzug
Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann die Auftragnehmerin die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die CINE-O-THEK Hannover Mailorder M. Brusdeilins ist berechtigt, den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern.

 

Lieferungen
Die in der schriftlichen Auftragsbestätigung der Auftragnehmerin angegebenen Lieferzeiten sind ca.-Zeiten. Gerät die Auftragnehmerin in Verzug, so haftet sie für den durch den Verzug entstandenen Schaden des Vertragspartners nur, wenn der Verzug aufgrund Verletzung wesentlicher Vertragspflichten entstanden ist oder durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vom Auftragnehmer verursacht wurde. Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann der Auftraggeber auch nach Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung nur verlangen, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder im Falle leichter Fahrlässigkeit auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhte.

Bei Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, hoheitlicher Eingriffe, von Naturkatastrophen, Krieg, Streik in eigenen Betrieben, Zulieferbetrieben oder bei Transporteuren ist der Auftragnehmer berechtigt, die Lieferung nach Wegfall des Hinderungsgrundes nachzuholen. Beide Parteien können jedoch von einem geschlossenen Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten, wenn eines der vor­ge­nannten Er­eignisse zu einer Lieferverzögerung von mehr als 4 Wochen über die vereinbarte Frist hinaus führt. Weitergehende Ansprüche der Vertragsparteien sind ausgeschlossen.

Der Auftragnehmer ist zu Teilleistungen berechtigt.

 

Zahlung
Die Be­zah­lung der vom Auf­trag­ge­ber bei der Auf­trag­neh­mer­in be­stell­ten Ware oder Lei­stung hat, so­weit nicht Vor­kasse oder Nach­nahme ver­ein­bart sind in­ner­halb von maxi­mal 10 Tagen nach Aus­stel­lung der Rech­nung rein netto und ohne Skonti und son­stige Ab­züge zu er­fol­gen. Im Falle von Teil­lie­fe­run­gen ist nur der an­teil­ige Kauf­preis zahl­bar. Soll­te der Be­stel­ler (Auf­trag­ge­ber) die fäll­igen Rech­nungs­be­träge nicht inner­halb die­ser Frist be­glei­chen, wird die­ser von der Auf­trag­neh­mer­in ge­mahnt. Die Mahn­ge­bühr be­trägt DM 10.- / € 5.03 pro Mah­nung.

Eine Zah­lung gilt erst dann als er­folgt, wenn die CINE-O-THEK Hannover Mailorder M.Brusdeilins über den Be­trag ver­fügen kann.

Gerät der Auf­trag­ge­ber mit der Be­zah­lung in Ver­zug, so ist die Auf­trag­neh­mer­in be­rech­tigt, von dem be­tref­fen­den Zeit­punkt ab Zin­sen in Höhe von 12% p.a. zu be­rech­nen. Wäh­rend der Dauer des Ver­zuges ist die Auf­trag­neh­merin jeder­zeit be­rech­tigt, vom Ver­trag zu­rück­zu­treten, die ge­lie­fer­te Ware zu­rück­zu­ver­lan­gen und Scha­den­er­satz auf die Nicht­er­fül­lung des Ver­tra­ges von Sei­ten des Auf­trag­ge­bers zu for­dern.

Der Auf­trag­ge­ber kann nur wegen Gegen­for­de­rungen ein Zu­rück­be­hal­tungs­recht aus­üben, die auf dem­sel­ben Ver­trags­ver­hält­nis be­ruhen. Im Falle lau­fen­der Ge­schäfts­be­zie­hungen gilt jeder ein­zel­ne Auf­trag als ge­son­der­tes Ver­trags­ver­hält­nis. Eine Auf­rech­nung ge­gen For­de­run­gen der Auf­trag­neh­mer­in ist nur mit un­be­strit­ten­en oder rechts­kräftig fest­ge­stell­ten For­de­run­gen zu­läs­sig.

 

Nutzungsrecht
Durch die Zahl­ung des ver­ein­bar­ten Prei­ses für die an­ge­bo­ten­en Arti­kel er­hält der Auf­trag­ge­ber keine irgend­wie ge­ar­te­ten Nut­zungs­rechte an den Arti­keln ins­be­son­dere an Fotos, Pla­ka­ten und Dias zur Ver­wen­dung in Pub­li­ka­ti­on­en oder elek­tro­ni­schen Me­dien aller Art. Die­se sind mit den Rechte­in­ha­bern, in der Regel dem Dis­tri­bu­tor für den je­weils mit dem Ma­te­rial be­wor­ben­en Film oder Person, ge­son­dert zu ver­ein­baren. Die Auf­trag­neh­mer­in wird in der Regel be­müht sein die Rechte­in­ha­ber zu er­mit­teln und dem Auf­trag­geber zu über­mit­teln so­fern die­ser die Ver­wen­dung bei Ver­trags­schluss be­reits mit­ge­teilt hat.

Bei der kom­merz­iel­len Nut­zung von Fotos ver­wie­sen wir auf den Bun­des­ver­band der Bild­agen­turen bei dem ent­spre­chen­de Be­stim­mun­gen und Hono­rar­sätze er­fragt wer­den kön­nen.

 

Gewährleistung
Eine Ge­währ­lei­stungs­frist für alle Film­be­zo­gen­en Arti­kel ist aus­ge­schlos­sen so­fern sie keine für den Ver­kauf pro­du­zier­ten Arti­kel dar­stel­len und über me­cha­ni­sche oder elek­tro­nische Teile ver­fügen. Farb­­ab­wei­chun­gen oder eine al­ters­be­ding­te Blei­chung von aus Pa­pier oder Foto­pa­pier be­steh­en­den Arti­keln sind keine Män­gel die eine Ge­währ­lei­stung her­bei­füh­ren kön­nen. Die Prei­se für sol­che Arti­kel sind vor Ver­kauf auf­grund des Vor­han­den­seins ge­rin­ger Män­gel fest­ge­legt wor­den und durch die Be­stel­lung durch den Auf­trag­ge­ber als sol­che ak­zep­tiert wor­den. In sol­chen Fäl­len in den­en der Auf­trag­ge­ber mit der ge­lie­fer­ten Ware nicht zu­frie­den ist, ist ein Um­tausch ge­gen an­dere Arti­kel mög­lich, nicht aber die Er­stat­tung des Kauf­preises.

Dies aber nur, wenn der Um­stand der Un­zu­frie­den­heit un­ver­züg­lich, spä­tes­tens aber bis 14 Tage nach Ver­sand der Ware durch die Auf­trag­neh­mer­in schrift­lich an­ge­zeigt wird. Die Versand­kos­ten stel­len keine Ware dar und sind vom Auf­trag­ge­ber in vol­ler Höhe selbst zu tra­gen.

Im Falle von Män­geln der Ware oder im Falle des Fehlens (schrift­lich) zu­ge­sich­er­ter Ei­gen­schaf­ten ist die Auf­trag­neh­merin nach ihrer Wahl zu­nächst zur Nach­bes­se­rung oder Er­satz­lie­fe­rung be­rech­tigt. Nach dem zwei­ten Fehl­schla­gen oder bei Un­mög­lich­keit der Nach­bes­se­rung oder Er­satz­lie­fe­rung in an­ge­mes­sen­er Zeit ist der Auf­trag­­ge­ber be­rech­tigt, Her­ab­set­zung des Kauf­prei­ses (Min­de­rung) oder Rück­gäng­ig­ma­chung des Ver­trages (Wand­lung) zu ver­langen. Offen­sicht­liche Män­gel hat der Auf­trag­ge­ber un­ver­züg­lich, spä­tes­tens je­doch in­ner­halb von zwei Wochen nach Ver­sand durch die Auf­trag­neh­mer­in schrift­lich mit­zu­tei­len. An­dere Män­gel, die auch bei sorg­fäl­ti­ger Prü­fung nicht in­ner­halb die­ser Frist ent­deckt wer­den kön­nen, sind der Auf­trag­neh­mer­in un­ver­züg­lich, spä­tes­tens je­doch in­ner­halb von zwei Mo­na­ten nach Lie­fe­rung schrift­lich mit­zu­tei­len. Die für Kauf­leute gel­ten­den Un­ter­su­chungs- und Rüge­pflich­ten der §§ 377, 378 HGB blei­ben un­be­rührt.

Der Auf­trag­ge­ber ist vor Durch­füh­rung der Ge­währ­lei­stung ver­pflich­tet, der Auf­trag­neh­mer­in die Prü­fung des re­kla­mier­ten Ge­gen­stan­des zu ge­stat­ten, und zwar nach Wahl der Auf­trag­­neh­mer­in ent­we­der beim Käu­fer oder bei der Auf­trag­neh­mer­in. Ver­wei­gert der Auftraggeber die Überprüfung, so wird die Auftragnehmerin von der Gewährleistung, Nachbesserung oder Nachlieferung frei.

 

Eigentumsvorbehalt
Die ge­lie­ferte Ware bleibt bis zur voll­stän­digen Be­zah­lung Eigen­tum der CINE-O-THEK Hannover Mail­order M.Brusdeilins, 30177 Hannover.

 

Haftungsbeschränkung
Scha­den­er­satz­an­sprüche aus Un­mög­lich­keit der Lei­stung, aus posi­tiver Ver­trags­ver­let­zung, aus Ver­schul­den bei Ver­trags­schluss und aus un­er­laub­ter Hand­lung, sind so­wohl ge­gen uns, als auch ge­gen un­sere Er­fül­lungs- bzw. Ver­rich­tungs­ge­hil­fen aus­ge­schlos­sen, so­weit nicht vor­sätz­liches oder grob fahr­läs­siges Han­deln vor­liegt.

Für Folge­schä­den aus der Ver­wen­dung der Waren wird jede Haf­tung ab­ge­lehnt.

 

Datenschutz
Die CINE-O-THEK Hannover Mail­order M.Brusdeilins ist be­rech­tigt, die be­züg­lich der Ge­schäfts­ver­bin­dung oder im Zu­sam­men­hang mit die­ser er­hal­­ten­en Da­ten über den Auf­trag­ge­ber, gleich ob die­se vom Auf­trag­ge­ber selbst oder von Drit­ten stam­men, im Sin­ne des Bun­des­da­ten­schutz­ge­set­zes zu ver­ar­bei­ten.

Eine Ab­ga­be der Da­ten von Auf­trag­ge­bern, gleich ob ganz oder teil­weise, an Drit­te wird aus­ge­schlos­sen. An­fra­gen dies­be­züg­licher Art wer­den nicht be­ar­bei­tet bzw. be­ant­wor­tet. Für den Fall einer Auf­lö­sung der Ge­sell­schaft oder der Fu­sion mit einer an­deren Ge­sell­schaft, gehen die Daten an den Rechts­nach­folger über.

 

Verschiedenes
Der Ge­richts­stand ist Hannover. Es gilt deut­sches Recht.

Soll­ten ein­zelne Be­stim­mun­gen die­ser Ge­schäfts­be­din­gun­gen oder des mit dem Auf­trag­ge­ber ge­schlos­sen­en Ver­tra­ges ganz oder teil­weise un­wirk­sam sein, so be­rührt dies die Wirk­sam­keit des Ver­tra­ges im üb­ri­gen nicht.

 

Copyright dieser AGB in Form und Formulierung by CINE-O-THEK Hannover Mailorder M.Brusdeilins (i.G.), Mai 2002